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Kiosk übernehmen – worauf du achten solltest

Eine Übernahme bringt Umsatz ab dem ersten Tag — und Risiken, die Sie vorher nicht sehen. Diese Seite zeigt, was Sie prüfen müssen, welche Unterlagen Sie verlangen und wo die teuren Fallen liegen.

Von KIOSK PRO RedaktionVeröffentlicht: Lesezeit: 13 Min.

Übernahme oder Neueröffnung?

Für die Übernahme spricht

  • Umsatz und Stammkundschaft ab Tag eins
  • Eingerichteter Laden — kein Ladenbau nötig
  • Bestehende Lotto-, Paketshop- und Lieferantenverträge
  • Belastbare Zahlen aus der Vergangenheit prüfbar
  • Eingespielte Abläufe und ggf. eingearbeitetes Personal
  • Oft leichter zu finanzieren, weil Zahlen vorliegen

Dagegen spricht

  • Ablöse zusätzlich zum sonstigen Kapitalbedarf
  • Übernommene Risiken: Mietvertrag, Personal, Altlasten
  • Gründe für den Verkauf sind oft nicht die genannten
  • Bestehende Verträge können ungünstig oder gekündigt sein
  • Ruf und Kundschaft können bereits beschädigt sein
  • Erheblicher Prüfaufwand vor der Entscheidung

Die Faustregel: Eine Übernahme lohnt sich, wenn Sie die Zahlen wirklich prüfen können. Wenn der Verkäufer keine belastbaren Unterlagen vorlegt, kaufen Sie kein Geschäft, sondern eine Erzählung — und dann ist die Neueröffnung an einem selbst geprüften Standort meist die bessere Wahl. Siehe Kiosk eröffnen.

Der Mietvertrag entscheidet zuerst

Bevor Sie über die Ablöse sprechen, klären Sie den Mietvertrag. Ohne ihn ist der ganze Rest wertlos — Sie kaufen Inventar in einem Laden, den Sie vielleicht nicht behalten dürfen.

  • Tritt der Vermieter der Übernahme zu? Ein Mietvertrag geht nicht automatisch über. Entweder Sie treten per dreiseitiger Vereinbarung in den bestehenden Vertrag ein, oder Sie schließen einen neuen. Verlangen Sie die schriftliche Zustimmung des Vermieters, bevor Sie irgendetwas zahlen.
  • Neuer Vertrag zu neuen Konditionen? Ein Vermieterwechselgespräch ist der klassische Moment für eine Mieterhöhung. Klären Sie die künftige Miete, nicht die aktuelle.
  • Restlaufzeit und Optionen. Ein Vertrag mit zwei Jahren Restlaufzeit ist etwas völlig anderes wert als einer mit zehn.
  • Indexklausel oder Staffelmiete — wie stark steigt die Miete planmäßig?
  • Konkurrenzschutz, Betriebspflicht, Öffnungszeiten, Rückbaupflichten.
  • Kaution — wird die des Vorgängers übertragen oder müssen Sie neu hinterlegen? Das ist ein echter Kapitalbedarfsposten.
Reihenfolge, die Geld spart

Erst Vermieterzustimmung und künftige Miete klären, dann Zahlen prüfen, dann über die Ablöse verhandeln. Wer umgekehrt vorgeht, hat sich emotional festgelegt, bevor die wichtigste Bedingung geklärt ist — und verhandelt entsprechend schlecht.

Umsatz und Ertrag prüfen

Die Angabe „wir machen 30.000 im Monat" ist ohne Belege wertlos. Verlangen Sie Unterlagen — und zwar mehrere, die sich gegenseitig bestätigen müssen:

UnterlageWas Sie daraus sehenZeitraum
BWA und Summen-/SaldenlisteUmsatz, Wareneinsatz, Rohertrag, KostenstrukturMindestens 24 Monate
Jahresabschluss oder EÜRGeprüfte Jahreswerte, Abschreibungen, ErgebnisDie letzten 2–3 Jahre
SteuerbescheideDie Zahl, die gegenüber dem Finanzamt erklärt wurdeDie letzten 2–3 Jahre
UmsatzsteuervoranmeldungenMonatlicher Verlauf, SaisonalitätLaufendes Jahr
Kassendaten (DSFinV-K-Export), Z-BonsBons pro Tag, Durchschnittsbon, Tagesverlauf, WarengruppenMindestens 12 Monate
Einkaufsrechnungen Tabak und GetränkePlausibilisierung des Umsatzes über den Wareneinsatz12 Monate
Abrechnungen Lotto und PaketshopProvisionserträge und deren Stabilität12 Monate
Nebenkostenabrechnungen, EnergierechnungenReale Betriebskosten statt Schätzungen2 Jahre
InventurlistenWarenbestand, Umschlag, LadenhüterLetzte Inventur
Diese Unterlagen sollten Sie vollständig verlangen. Die Weigerung, sie vorzulegen, ist selbst ein Ergebnis.

Wie Sie die Angaben gegeneinander plausibilisieren — inklusive der Rechnung über den Tabakeinkauf —, steht unter Umsatz eines Kiosks prüfen.

Der wichtigste Blick gilt nicht dem Umsatz

Sondern dem Rohertrag: Umsatz minus Wareneinsatz. Ein Kiosk mit hohem Tabakanteil kann bei beeindruckendem Umsatz einen enttäuschenden Rohertrag haben, weil der Kleinverkaufspreis bei Tabakwaren gebunden und die Handelsspanne entsprechend eng ist. Fragen Sie deshalb nach der Umsatzaufteilung nach Warengruppen — die Kassendaten geben sie her. Mehr unter Marge und Handelsspanne.

Ablöse, Inventar und Warenbestand

Trennen Sie die Zahlung sauber in ihre Bestandteile — das ist die Grundlage jeder Verhandlung und zugleich steuerlich relevant:

  1. Inventar und Einrichtung zum Zeitwert. Erstellen Sie eine gemeinsame Inventarliste mit Anschaffungsjahr und Zustand. Ein zehn Jahre alter Kühlschrank hat einen Zeitwert nahe null, egal was er einmal gekostet hat.
  2. Warenbestand zum Einkaufspreis, erfasst bei einer gemeinsamen Inventur am Stichtag. Nicht verkäufliche und abgelaufene Ware wird ausgesondert, nicht bezahlt.
  3. Geschäftswert für Kundenstamm, Standort, eingespielte Abläufe und bestehende Verträge. Das ist der verhandelbare Teil — und der, für den es keine Rechnung gibt.

Details zur Bewertung, zur steuerlichen Behandlung und zu den üblichen Verhandlungsargumenten: Abstandszahlung und Ablöse.

Bestehende Verträge und Genehmigungen

Nicht alles geht automatisch über. Klären Sie für jeden Punkt einzeln, ob er übertragbar ist, neu beantragt werden muss oder erlischt:

  • Lotto-Annahmestelle — der Vertrag mit der Lotteriegesellschaft ist personenbezogen und geht in der Regel nicht automatisch über. Sie brauchen eine eigene Zulassung. Klären Sie das vor der Übernahme direkt mit der Lotteriegesellschaft des Bundeslandes — für viele Kioske hängt ein erheblicher Teil der Frequenz daran.
  • Paketshop — eigener Vertrag mit dem Dienstleister erforderlich.
  • Lieferantenverträge und Konditionen — Ihre Konditionen als Neukunde können schlechter sein als die des Vorgängers. Das verändert den Rohertrag unmittelbar.
  • Leasing- und Mietverträge für Kühlgeräte, Kasse, Automaten — Restlaufzeit, Restwerte, Übertragbarkeit.
  • Zigarettenautomat, Geldspielgeräte, Getränkeverträge — häufig mit Abnahme- oder Laufzeitbindung.
  • Gewerbeanmeldung, LUCID-Registrierung, Lebensmittelregistrierung — nicht übertragbar. Sie melden neu an.
  • Kassensystem — TSE vorhanden und zertifiziert? Neue Meldung ans Finanzamt erforderlich.

Personal: § 613a BGB

Übernehmen Sie den Betrieb als wirtschaftliche Einheit, gehen die bestehenden Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB auf Sie über. Das bedeutet konkret:

  • Sie treten in alle Rechte und Pflichten ein — Gehalt, Urlaubsansprüche, Betriebszugehörigkeit, Kündigungsfristen.
  • Eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs ist unwirksam.
  • Die Beschäftigten müssen vor dem Übergang in Textform informiert werden und können dem Übergang widersprechen.
  • Für Verpflichtungen, die vor dem Übergang entstanden sind, haften Veräußerer und Erwerber unter den gesetzlichen Voraussetzungen gemeinsam.

Verlangen Sie deshalb eine vollständige Personalliste mit Verträgen, Stundenumfang, Vergütung, Eintrittsdatum, offenen Urlaubsansprüchen und laufenden Verfahren. Rechnen Sie diese Kosten in Ihre Kalkulation ein, bevor Sie über die Ablöse sprechen.

Haftung für Altlasten

Zwei Vorschriften, die Sie kennen müssen
  • § 75 Abgabenordnung — wer ein Unternehmen im Ganzen übereignet bekommt, haftet unter bestimmten Voraussetzungen für Betriebssteuern und Steuerabzugsbeträge, die seit Beginn des letzten Kalenderjahres vor der Übereignung entstanden sind. Die Haftung ist auf den Bestand des übernommenen Vermögens beschränkt.
  • § 25 HGB — wird ein im Handelsregister eingetragenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fortgeführt, haftet der Erwerber grundsätzlich für die früheren Geschäftsverbindlichkeiten. Ein Haftungsausschluss ist möglich, muss aber ins Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht werden.

Praktische Konsequenzen: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts vorlegen lassen, Freistellungsklausel in den Kaufvertrag aufnehmen, einen Teil des Kaufpreises als Sicherheit einbehalten, und den Vertrag anwaltlich prüfen lassen. Diese Seite ersetzt diese Prüfung ausdrücklich nicht.

Den Standort trotzdem selbst bewerten

Bestehende Umsatzzahlen sind eine Momentaufnahme der Vergangenheit. Sie sagen nichts darüber, ob der Standort in drei Jahren noch trägt. Prüfen Sie deshalb zusätzlich alles, was Sie auch bei einer Neueröffnung prüfen würden: Frequenz selbst zählen, Wettbewerb kartieren, geplante Bauvorhaben und Verkehrsänderungen im Umfeld recherchieren, Leerstand in der Straße beobachten. Systematik: Kiosk Standort finden.

Und stellen Sie die unbequeme Frage: Warum wird verkauft? Ruhestand, Krankheit oder Umzug sind plausibel. „Aus persönlichen Gründen" bei einem Betreiber Anfang vierzig, der seit acht Monaten verkauft, ist ein Anlass, genauer hinzusehen — etwa auf die Umsatzentwicklung der letzten zwölf Monate im Monatsvergleich.

Ablauf einer Übernahme

  • Erstgespräch und GrobdatenLage, Fläche, Miete, Umsatzgrößenordnung, Verkaufsgrund
  • VertraulichkeitsvereinbarungVoraussetzung dafür, dass Sie echte Zahlen bekommen
  • Unterlagen anfordern und prüfenBWA, Steuerbescheide, Kassendaten, Mietvertrag
  • Standort unabhängig bewertenEigene Frequenzzählung, Wettbewerb, Umfeld
  • Vermieterzustimmung und künftige Miete klärenVor jeder Preisverhandlung
  • Übertragbarkeit von Lotto, Paketshop, Leasing klärenDirekt beim jeweiligen Vertragspartner
  • Inventarliste und Bewertung erstellenZeitwerte, nicht Anschaffungswerte
  • Kaufpreis verhandeln, Bestandteile trennenInventar / Ware / Geschäftswert getrennt ausweisen
  • Finanzierung sichernSchriftliche Zusage vor Vertragsunterzeichnung
  • Kaufvertrag anwaltlich prüfen lassenFreistellung, Garantien, Wettbewerbsverbot des Verkäufers
  • Gemeinsame Inventur am StichtagWarenbestand zum Einkaufspreis, Abgelaufenes aussondern
  • Übergabe: Schlüssel, Zählerstände, Kassenbestand, ZugängeProtokoll mit beiderseitiger Unterschrift
  • Eigene Anmeldungen erledigenGewerbe, Finanzamt, BG, LUCID, Kassenmeldung
Kostenlos

Prüfliste für die Kioskübernahme

Alle Unterlagen, die Sie anfordern sollten, plus die Fragen, die Sie dem Verkäufer stellen müssen — kompakt auf einer Seite zum Mitnehmen ins Gespräch.

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Häufige Fragen

Worauf muss ich bei der Übernahme eines Kiosks achten?

Auf vier Dinge in dieser Reihenfolge: Geht der Mietvertrag überhaupt auf Sie über und zu welchen Konditionen? Lassen sich die Umsatzangaben mit Kassendaten, BWA und Steuerbescheiden belegen? Welche Verpflichtungen übernehmen Sie mit — Personal nach § 613a BGB, Lieferantenverträge, Leasing, offene Verbindlichkeiten? Und ist die Ablöse durch reale Werte gedeckt oder zahlen Sie für eine Erwartung? Die vollständige Prüfliste steht unter Checkliste zur Übernahme.

Wie viel Abstand oder Ablöse ist bei einem Kiosk normal?

Es gibt keinen Marktpreis und keine Tabelle. Die Ablöse setzt sich aus bewertbaren Bestandteilen zusammen — Inventar zum Zeitwert, Warenbestand zum Einkaufspreis, ggf. ein Geschäftswert für Kundenstamm und Verträge. Alles, was darüber hinausgeht, ist Verhandlungssache. Wie Sie die Bestandteile einzeln bewerten, steht unter Abstandszahlung und Ablöse.

Hafte ich für Schulden des Vorgängers?

Das kann passieren. Nach § 75 Abgabenordnung haftet der Erwerber eines Betriebs unter bestimmten Voraussetzungen für Betriebssteuern, die seit Beginn des letzten Kalenderjahres vor der Übereignung entstanden sind. Wird ein im Handelsregister eingetragenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fortgeführt, kommt § 25 HGB hinzu. Lassen Sie sich deshalb eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts vorlegen und die Freistellung von Altverbindlichkeiten im Vertrag regeln — beides gehört juristisch geprüft.

Muss ich das Personal übernehmen?

In der Regel ja. Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB treten Sie in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein — mit allen Rechten, Ansprüchen und der bisherigen Betriebszugehörigkeit. Eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs ist unwirksam. Rechnen Sie die Personalkosten daher vollständig in Ihre Kalkulation ein, bevor Sie über die Ablöse verhandeln.

Quellen und weiterführende Stellen

  1. § 613a BGB (Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang) — gesetze-im-internet.de
  2. § 75 Abgabenordnung (Haftung des Betriebsübernehmers) — gesetze-im-internet.de
  3. § 25 HGB (Haftung bei Firmenfortführung) — gesetze-im-internet.de
  4. § 566 BGB („Kauf bricht nicht Miete") und §§ 535 ff. BGB — gesetze-im-internet.de
  5. Lotteriegesellschaft des jeweiligen Bundeslandes (Zulassung als Annahmestelle)
  6. IHK-Nachfolgeberatung und Unternehmensbörse nexxt-change — nexxt-change.org

Rechtsstand: September 2026. Gesetze, Gebühren und Zuständigkeiten ändern sich und unterscheiden sich zwischen Bundesländern und Kommunen. Bitte prüfen Sie die für Sie geltenden Regeln bei der genannten Stelle nach.

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Die Zahlen prüfen, bevor Sie verhandeln

Wie Sie Umsatzangaben mit Kassendaten, BWA und Wareneinkauf gegenrechnen — und welche Abweichung noch normal ist.

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Stand: 2. September 2026 · KIOSK PRO Redaktion