Abstandszahlung und Ablöse beim Kiosk
Es gibt keinen Marktpreis für einen Kiosk. Es gibt aber eine Methode, die Forderung des Verkäufers in prüfbare Bestandteile zu zerlegen — und genau darum geht es hier.
Verhandeln Sie nie über eine Gesamtsumme. Verlangen Sie eine Aufschlüsselung und verhandeln Sie jeden Posten einzeln. Eine Forderung von „45.000 € für alles" ist nicht prüfbar. „18.000 € Inventar, 19.000 € Warenbestand, 8.000 € Geschäftswert" ist es — und jede dieser drei Zahlen lässt sich sachlich angreifen.
Die drei Bestandteile
| Bestandteil | Bewertungsmaßstab | Verhandelbarkeit |
|---|---|---|
| Inventar und Einrichtung | Zeitwert — Anschaffungswert minus Abnutzung | Mittel: über Alter und Zustand belegbar |
| Warenbestand | Einkaufspreis laut Inventur am Stichtag | Gering: die Zahl ist zählbar |
| Geschäftswert | Nachhaltiger Ertrag, gesicherter Mietvertrag, Verträge | Hoch: hier findet die eigentliche Verhandlung statt |
Inventar richtig bewerten
Erstellen Sie gemeinsam mit dem Verkäufer eine Liste — Gerät für Gerät, mit Anschaffungsjahr, Zustand und ob eine Rechnung vorliegt. Dann bewerten Sie:
- Zeitwert statt Anschaffungswert. Ein Kühlregal aus 2016 kostet nicht mehr, was es 2016 gekostet hat. Orientierung geben Angebote für vergleichbare Gebrauchtgeräte.
- Funktionsfähigkeit prüfen. Kühlgeräte im Betrieb ansehen, Temperaturen messen, auf Laufgeräusche achten. Ein Gerät kurz vor dem Ausfall ist ein Minusposten, kein Wert.
- Energieeffizienz einrechnen. Alte Kühlung kostet jeden Monat Strom. Wenn Sie ohnehin tauschen müssen, ist der Zeitwert praktisch null.
- Kassensystem gesondert prüfen. Ohne zertifizierte TSE ist es nicht einsetzbar und damit wertlos. Fragen Sie nach dem Zertifikat und der Restlaufzeit der TSE.
- Fremdeigentum aussortieren. Kühlschränke von Getränkeherstellern, Leasinggeräte, Automaten Dritter gehören dem Verkäufer nicht — sie können auch nicht verkauft werden.
- Rückbaupflichten prüfen. Einbauten, die Sie bei Auszug entfernen müssen, sind eine künftige Belastung, kein Vermögenswert.
Warenbestand
Der einfachste Posten, wenn Sie es richtig machen: gemeinsame Inventur am Übergabestichtag, bewertet zum Netto-Einkaufspreis laut aktuellen Lieferantenrechnungen.
- Abgelaufene und kurz vor Ablauf stehende Ware wird ausgesondert und nicht bezahlt.
- Ladenhüter, die erkennbar seit Monaten stehen, werden mit Abschlag oder gar nicht übernommen — Sie kaufen sonst gebundenes Kapital.
- Tabakwaren machen oft einen großen Teil des Bestandswerts aus. Prüfen Sie die Steuerzeichen und dass keine Ware ohne ordnungsgemäße Versteuerung dabei ist.
- Pfandbestände und Leergut gesondert erfassen.
- Protokoll mit Datum, beiden Unterschriften und der Bewertungsgrundlage — das ist später auch Ihr Beleg für die Buchführung.
Geschäftswert: wofür zahlen Sie wirklich?
Hier entsteht der Streit, und hier ist auch das meiste zu holen. Ein Geschäftswert ist nur gerechtfertigt, wenn er auf etwas Nachweisbarem beruht:
Rechtfertigt einen Geschäftswert
- Stabiler Ertrag über mehrere Jahre, mit Belegen
- Mietvertrag mit langer Restlaufzeit zu marktüblicher Miete
- Übertragbare Zusatzgeschäfte, deren Übergang gesichert ist
- Eingearbeitetes Personal, das bleiben will
- Gute Lieferantenkonditionen, die für Sie fortgelten
- Nachweisbare Stammkundschaft, z. B. über Bonzahlen
Rechtfertigt keinen Geschäftswert
- Umsatzangaben ohne Belege
- Kurze Mietrestlaufzeit oder ungeklärte Vermieterzustimmung
- Lotto-Zulassung, die nicht übergeht
- Rückläufige Umsätze der letzten zwölf Monate
- „Potenzial“ und Pläne, die nie umgesetzt wurden
- Ein zweiter Kiosk, der gerade in der Straße eröffnet
Ein häufig gehörter Ansatz ist ein Vielfaches des bereinigten Jahresgewinns. Als Verhandlungsanker taugt das — als Bewertung nicht, weil der Wert eines Kiosks fast vollständig am Mietvertrag hängt. Derselbe Betrieb mit zwei Jahren Restlaufzeit und mit zehn Jahren plus Option ist nicht annähernd gleich viel wert.
Verhandlungsargumente
- Investitionsstau beziffern. Was müssen Sie in den ersten zwölf Monaten ohnehin ersetzen? Diese Summe gehört von der Forderung abgezogen.
- Übernahmekosten dagegenrechnen. Neue Kaution, eigene Anmeldungen, Kassenmeldung, Umbeschriftung, ggf. neues Kassensystem.
- Risikoabschlag für Ungeklärtes. Solange Vermieterzustimmung oder Lotto-Zulassung nicht schriftlich vorliegen, ist die Ablöse entsprechend niedriger — oder Sie vereinbaren sie als aufschiebende Bedingung.
- Kaufpreis staffeln. Ein Teil bei Übergabe, ein Teil nach drei bis sechs Monaten, gekoppelt an das Erreichen der zugesagten Umsätze. Wer seine Zahlen für belastbar hält, kann darauf eingehen.
- Zeit als Argument. Ein Verkäufer, der aus gesundheitlichen Gründen aufhört, hat weniger Zeit als Sie.
Steuerliche Behandlung
Deshalb ist die getrennte Ausweisung im Vertrag wichtig:
| Bestandteil | Steuerliche Behandlung |
|---|---|
| Inventar und Einrichtung | Aktivieren und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben; geringwertige Wirtschaftsgüter nach den GWG-Regeln |
| Warenbestand | Geht in den Wareneinsatz ein und wirkt sich beim Verkauf aus |
| Geschäfts- oder Firmenwert | Abschreibung über 15 Jahre nach § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG |
| Umsatzsteuer | Bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen kann § 1 Abs. 1a UStG greifen — dann fällt keine Umsatzsteuer an. Die Voraussetzungen prüft die Steuerberatung. |
Was in den Vertrag gehört
- Aufschlüsselung nach Inventar, Ware und GeschäftswertGrundlage für Abschreibung und spätere Streitfälle
- Inventarliste als Anlage, von beiden unterschriebenMit Zustand und Anschaffungsjahr
- Inventurprotokoll als AnlageWarenbestand zum Stichtag mit Bewertungsgrundlage
- Aufschiebende BedingungenVermieterzustimmung, Finanzierungszusage, ggf. Lotto-Zulassung
- Freistellung von AltverbindlichkeitenInklusive Steuern, Sozialabgaben, Lieferantenschulden
- Garantien des Verkäufers zu den ZahlenangabenMit Rechtsfolge, wenn sie unzutreffend sind
- Wettbewerbsverbot des VerkäufersRäumlich und zeitlich begrenzt, sonst unwirksam
- Übergabeprotokoll: Schlüssel, Zähler, Kasse, ZugängeAm Stichtag, beidseitig unterschrieben
- Regelung zur Personalübernahme nach § 613a BGBMit vollständiger Personalliste als Anlage
Diese Seite hilft Ihnen, vorbereitet in die Verhandlung zu gehen. Sie ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Ein Übernahmevertrag mit Freistellungs-, Garantie- und Wettbewerbsklauseln gehört vor der Unterschrift auf den Tisch einer Anwältin oder eines Anwalts — die Kosten dafür sind ein Bruchteil dessen, was ein Formulierungsfehler kostet.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Ablöse und Abstandszahlung?
Umgangssprachlich werden beide Begriffe synonym gebraucht. Sauber getrennt bezeichnet die Ablöse die Zahlung an den Vorbetreiber für Inventar, Warenbestand und Geschäftswert, während Abstandszahlung im engeren Sinn die Zahlung dafür meint, dass jemand einen Mietvertrag oder eine Position räumt. Für Ihre Verhandlung zählt nicht der Begriff, sondern die Aufschlüsselung: Wofür genau zahlen Sie welchen Betrag?
Wie berechnet man eine faire Ablöse für einen Kiosk?
Von unten nach oben: Inventar zum Zeitwert plus Warenbestand zum Einkaufspreis ergibt den harten Kern. Ein Geschäftswert darüber ist nur gerechtfertigt, wenn ein nachweisbarer, stabiler Ertrag vorliegt und der Mietvertrag mit ausreichender Restlaufzeit gesichert ist. Vereinfachte Multiplikatoren auf den Jahresgewinn kursieren zwar, taugen bei einem Kiosk aber nur als grobe Orientierung — die Spanne ist zu groß und hängt fast vollständig am Mietvertrag.
Kann ich die Ablöse steuerlich absetzen?
Nicht auf einmal. Der Anteil für Inventar wird aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben, der Warenbestand geht in den Wareneinsatz ein, und ein erworbener Geschäfts- oder Firmenwert wird nach § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG über 15 Jahre abgeschrieben. Genau deshalb sollten die Bestandteile im Kaufvertrag getrennt ausgewiesen sein. Die konkrete Behandlung klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Quellen und weiterführende Stellen
- § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG (Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts) — gesetze-im-internet.de
- § 1 Abs. 1a UStG (Geschäftsveräußerung im Ganzen) — gesetze-im-internet.de
- § 75 Abgabenordnung, § 25 HGB, § 613a BGB — gesetze-im-internet.de
- IHK-Nachfolgeberatung; Unternehmensbörse nexxt-change — nexxt-change.org
Rechtsstand: September 2026. Gesetze, Gebühren und Zuständigkeiten ändern sich und unterscheiden sich zwischen Bundesländern und Kommunen. Bitte prüfen Sie die für Sie geltenden Regeln bei der genannten Stelle nach.
Prüfen Sie zuerst die Zahlen
Eine Ablöse lässt sich nur bewerten, wenn die Ertragslage stimmt. So rechnen Sie Umsatzangaben mit Kassendaten und Wareneinkauf gegen.
Stand: 2. September 2026 · KIOSK PRO Redaktion